Erst war es ein Verdacht. Dann eine Gewissheit. Fontane war nicht in Gottberg. Diese Behauptung grenzt fast an Majestätsbeleidigung. Schließlich erhielt der Ort ein Kapitel in der „Grafschaft Ruppin“. Und es fehlt der Beleg. Aber es gibt eine Reihe von Indizien. Nahezu idealtypisch lässt sich am Beispiel Gottberg verdeutlichen, dass der König der Wanderer nicht in allen Orten war, die er beschrieben hat. Die fontanistische Hofgesellschaft muss jetzt also Stärke zeigen.
Versichert sei jedoch: Fontane wird hier nicht posthum vors Neuruppiner Landgericht gezerrt. Ohnehin ist er im Falle Gottberg entlastet. Zum einen hat er nirgends geschrieben, den Ort besucht zu haben. Das hat die Fontane-Rezeption für ihn getan. Und zum anderen hatte er durchaus vor, ihn aufzusuchen: „Nach Gottberg will ich erst schreiben, dann wallfahrten“.